Fördermittel 2026/27
Fördermittel für Ihre Sportplatzsanierung – jetzt Projektskizze vorbereiten
Bis zu 45 % Bundesförderung für Kommunen. Die Frist für Projektskizzen läuft am 1. Februar 2027 ab.
Anfrage stellenReferenzprojekte
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2026/27
Am 26. Oktober 2026 ist der neue Projektaufruf gestartet. Kommunen reichen bis 1. Februar 2027 eine Projektskizze ein. Damit sie überzeugt, braucht es eine belastbare Kostenschätzung und eine klare Maßnahmenbeschreibung.
| Antragsberechtigt | Städte, Gemeinden, Landkreise |
|---|---|
| Gefördert | Sanierung und Modernisierung von Sportstätten, auch Sportfreianlagen wie Fußball- und Tennisplätze |
| Fördersatz | bis zu 45 %, bei Haushaltsnotlage bis zu 75 % |
| Projektgröße | 250.000 € bis 8 Mio. € je Projekt |
| Gesamtvolumen | 333 Mio. € |
| Frist Projektskizze | 1. Februar 2027, digital |
| Danach | Auswahl durch den Haushaltsausschuss des Bundestages, dann Aufforderung zum Zuwendungsantrag |
Förderung für Vereine in Bayern
Gemeinnützige Sportvereine erhalten über die Sportförderrichtlinien des Freistaats (SportFöR, abgewickelt über den BLSV) in der Regel bis zu 25 % Zuschuss, mit Zuschlägen bis zu 40 %. Bei Ausgaben ab 250.000 € ist zusätzlich ein Darlehen möglich. Kommunen können zudem die kommunale Sportstättenförderung nach Art. 10 BayFAG (FAZR) nutzen.
So unterstützen wir Sie
- Kurze Begehung und Einschätzung des Sanierungsbedarfs.
- Kostenschätzung und Maßnahmenbeschreibung für die Projektskizze.
- Nach Zusage: Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung – förderkonform dokumentiert.
Erfahrung mit Förderprogrammen
Unsere Projekte laufen über Bundesprogramme, kommunale Sportstättenförderung (FAZR) und Vereinsförderung (SportFöR). Abensberg wird aus dem SKS-Projektaufruf 2025/26 gefördert. In Bad Berneck haben wir einen bundesgeförderten Kunstrasenplatz vom Planungsauftrag bis zur Abnahme in 8 Monaten umgesetzt.
Sanierung und Neukonzeption Sportfreianlage
Umbau einer Kampfbahn Typ B in Typ C mit Kunststoffrasen-Kleinspielfeld.
- Förderung
- Bundesprogramm SKS 2025/26 und FAZR
Ersatzneubau Kunstrasenplatz SV Röhrenhof
Kunstrasen-Großspielfeld mit Flutlicht – vom Planungsauftrag bis zur Abnahme in 8 Monaten.
- Förderung
- Bundesprogramm (BMWSB)
Stadion am Schanzl, Kampfbahn Typ B
Generalsanierung und Erweiterung der Kunststoffsportflächen mit Laufbahn Typ B, Sprung- und Wurfanlagen, Wassergraben, Allwetterplatz sowie Umgriff.
- Förderung
- Kommunale Sportstättenförderung (FAZR)
Häufige Fragen zur Förderung
Wer kann beim Bundesprogramm einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Kommunen, also Städte, Gemeinden und Landkreise. Vereine können über die Vereinsförderung des Freistaats Bayern (SportFöR) gefördert werden.
Bis wann muss die Projektskizze eingereicht werden?
Für den Projektaufruf 2026/27 bis zum 1. Februar 2027, ausschließlich digital. Danach wählt der Haushaltsausschuss des Bundestages die Projekte aus.
Welche Unterlagen brauche ich für die Projektskizze?
Vor allem eine belastbare Kostenschätzung und eine nachvollziehbare Beschreibung der Maßnahme. Beides erstellen wir nach einer kurzen Begehung für Sie.
Werden auch Kunstrasenplätze und Laufbahnen gefördert?
Gefördert wird die Sanierung von Sportstätten, ausdrücklich auch Sportfreianlagen wie Fußballplätze. Ob Ihre Anlage passt, klären wir gemeinsam.
Stand: November 2026. Maßgeblich sind die offiziellen Unterlagen des BBSR und des Freistaats Bayern.
Ihr Ansprechpartner
Ein fester Ansprechpartner von der ersten Begehung bis zur Abnahme.
Dipl.-Ing. Lukas Lockl
- Landschaftsarchitekt, seit 2011 im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
- Projektplanung und -leitung von Sportplatzbauprojekten seit 2013
- Mitarbeit in DIN-Normenausschüssen für Sportplatzbau
- Lehrauftrag an der Universität für Bodenkultur Wien
Sprechen wir über Ihre Anlage
Die Zeit bis Februar ist knapp. Melden Sie sich jetzt – wir sagen Ihnen schnell, ob und wie Ihr Projekt passt.
Oder direkt: Telefon +49 160 90302448 · lukas.lockl@gebrueder-lockl.de